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   BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13   

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https://dejure.org/2014,17733
BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13 (https://dejure.org/2014,17733)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2014 - X ZR 36/13 (https://dejure.org/2014,17733)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - X ZR 36/13 (https://dejure.org/2014,17733)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 139 PatG
    Patentverletzungsverfahren: Pflicht zur Prüfung einer Patentverletzung mit gleichwirkenden Mitteln nach Verneinung einer wortsinngemäßen Verletzung - Begrenzungsanschlag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Klagepatents betreffend einen stufenlos klemmend einstellbaren Begrenzungsanschlag einer C-förmigen Führungsprofilschiene

  • rewis.io

    Patentverletzungsverfahren: Pflicht zur Prüfung einer Patentverletzung mit gleichwirkenden Mitteln nach Verneinung einer wortsinngemäßen Verletzung - Begrenzungsanschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 139 Abs. 1
    Anforderungen an die Geltendmachung eines Klagepatents betreffend einen stufenlos klemmend einstellbaren Begrenzungsanschlag einer C-förmigen Führungsprofilschiene

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 852
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit zu prüfen (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, GRUR 2011, 656 - Modularer Fernseher; Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 - Werkstück; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol).
  • BGH, 13.12.2011 - X ZR 125/08

    Wirksamkeit eines Patents (Europäisches Patent 927 292) betreffend einen

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13
    Im Verlaufe des Berufungsverfahrens hat der Senat das Klagepatent mit Urteil vom 13. Dezember 2011 (X ZR 125/08, juris) teilweise für nichtig erklärt.
  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13
    Falls das Berufungsgericht Zweifel gehabt haben sollte, ob diejenigen Merkmale der angegriffenen Ausführungsform, aus denen die Klägerin die Benutzung technisch gleichwirkender Mittel abgeleitet hat, im Klageantrag zutreffend und hinreichend konkret bezeichnet sind, hätte es gemäß § 139 Abs. 1 ZPO auf eine sachdienliche Formulierung der Klageanträge hinwirken müssen (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2005 - X ZR 126/01, BGHZ 162, 365, 373 - Blasfolienherstellung).
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13
    Insbesondere bezieht sich die Beschwerdeerwiderung zu Unrecht auf die Urteile des Senats vom 10. Mai 2011 (X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung) und vom 13. September 2011 (X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 - Diglycidverbindung).
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13
    Vielmehr musste das Berufungsgericht nach Verneinung dieser Frage auch prüfen, ob aus jenem Sachverhalt gleichwohl eine Verletzung des Klagepatents folgt, weil trotz der Abweichungen der angegriffenen Ausführungsform vom Patentanspruch das dem Streitpatent zugrunde liegende Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird, die für den Fachmann auch als gleichwirkende Mittel auffindbar waren, und ob - falls dies mit dem Landgericht und auch für den Gegenstand des beschränkten Patentanspruchs zu bejahen war - die hierfür erforderlichen Überlegungen des Fachmanns auch am Patentanspruch orientiert sind, so dass aus fachmännischer Sicht die Gleichwertigkeit (Äquivalenz) mit derjenigen technischen Lehre bejaht werden kann, die der Patentanspruch seinem Wortsinn nach zum Ausdruck bringt (s. dazu nur BGH, Urteil vom 14. Dezember 2010 - X ZR 193/03, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV).
  • BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11

    Sorbitol

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit zu prüfen (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, GRUR 2011, 656 - Modularer Fernseher; Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 - Werkstück; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol).
  • BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10

    Werkstück

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit zu prüfen (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, GRUR 2011, 656 - Modularer Fernseher; Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 - Werkstück; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit zu prüfen (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, GRUR 2011, 656 - Modularer Fernseher; Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 - Werkstück; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol).
  • BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10

    Diglycidverbindung

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13
    Insbesondere bezieht sich die Beschwerdeerwiderung zu Unrecht auf die Urteile des Senats vom 10. Mai 2011 (X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung) und vom 13. September 2011 (X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 - Diglycidverbindung).
  • BGH, 12.04.2011 - X ZB 1/10

    Modularer Fernseher

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit zu prüfen (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, GRUR 2011, 656 - Modularer Fernseher; Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 - Werkstück; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 2 U 16/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung eines

    Der Bundesgerichtshof hält es sogar für geboten, dass der Klageantrag (und die Urteilsformel) bei einer streitigen wortsinngemäßen Patentverletzung über den Anspruchswortlaut hinaus an die zur Entscheidung gestellte Verletzungsform anzupassen ist, indem konkret diejenigen konstruktiven oder räumlich-körperlichen Mittel bezeichnet werden, mit denen bei der angegriffenen Ausführungsform das bzw. die streitige(n) Anspruchsmerkmal(e) verwirklicht werden (BGHZ 162, 365 = GRUR 2005, 569, 570 - Blasfolienherstellung; BGH, GRUR 2012, 485, 488 - Rohrreinigungsdüse II; GRUR 2014, 852, 853 - Begrenzungsanschlag).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2021 - 2 U 19/19

    Ansprüche wegen Verletzung eines deutschen Patents; Handgeführtes Reinigungsgerät

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung; GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; GRUR 2014, 852 - Begrenzungsanschlag; GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; GRUR 2021, 574, 577 - Kranarm; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.03.2019, Az.: I-2 U 114/09, BeckRS 2019, 6081; Urt. v. 08.04.2021, Az.: I-2 U 46/20, GRUR-RS 2021, 9045, Rz. 73 - Roller).

    Die Klagepatentschrift enthält - wie bereits im Einzelnen erläutert - auch keine Ausführungen, die den Fachmann zu einer solchen Abwandlung hinführen (vgl. hierzu: BGH, GRUR 2014, 852 - Begrenzunganschlag).

  • LG München I, 14.10.2021 - 7 O 12732/20

    Auswahlentscheidung, Erfindung, Patent, Patentanspruch, Technik, Verletzung,

    Entsprechend hat der BGH entschieden, dass ein in der Beschreibung genanntes Austauschmittel, das vom Wortsinn des Patentanspruchs nicht umfasst ist, als Hinweis für einen Schutzbereich verstanden werden kann, der das genannte Austauschmittel miteinbezieht (BGH GRUR 2014, 852 Rn. 16 - Begrenzungsanschlag).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2019 - 15 U 36/15
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot von Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2014, 852 - Begrenzungsanschlag; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; Senat, Urteile vom 14.08.2014 - 15 U 16/14 und vom 21.12.2017 - 15 U 93/16).
  • OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3039/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei äquivalenter Patentverletzung - Pemetrexed

    Das bedeutet allerdings nicht, dass die Beschreibung des Klagepatents Ausführungen dazu enthalten muss, die den Fachmann zu der von der angegriffenen Ausführungsform verwirklichten abweichenden Ausgestaltung der technischen Lehre der Erfindung hinlenken; solche Ausführungen können zwar die Einbeziehung einer vom Wortsinn des Patentanspruchs abweichenden Ausgestaltung in den Schutzbereich des Patents stützen; sie sind hierfür jedoch keine notwendige Voraussetzung (BGH GRUR 2014, 852 Rn. 16 -Begrenzungsbeschlag; Kühnen a.a.O., A. V. 2. Rn. 111).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 2 U 18/19

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2014, 852 - Begrenzungsanschlag; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; BGH, GRUR-RS 2020, 40735, Rz. 40 - Kranarm; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; Urt. v. 21.12.2017, Az.: I-15 U 91/16, BeckRS 2017, 147917).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 2 U 50/17

    Auskunfterteilung und Schadensersatz wegen einer Schutzrechtsverletzung

    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2014, 852, 853 - Begrenzungsanschlag; GRUR 2015, 361, 363 - Kochgefäß; Senat, GRUR-RR 2014, 185, 191 - WC-Sitzgelenk).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 91/16

    Abweisung de Klage wegen Verletzung eines Patents für eine schwerkraftgespeiste

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2014, 852 - Begrenzungsanschlag; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; Senat, Urteil vom 14.08.2014 - 15 U 16/14).

    Auf derartige Ausführungen, die keine zwingende Voraussetzung für eine Orientierung am Anspruch sind, die aber eine patentrechtliche Äquivalenz stützen können (vgl. BGH, GRUR 2014, 852 - Begrenzungsanschlag), beruft sich die Klägerin vergeblich.

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 93/16

    Abweisung de Klage wegen Verletzung eines Patents für eine schwerkraftgespeiste

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2014, 852 - Begrenzungsanschlag; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; Senat, Urteil vom 14.08.2014 - 15 U 16/14).

    Auf derartige Ausführungen, die keine zwingende Voraussetzung für eine Orientierung am Anspruch sind, die aber eine patentrechtliche Äquivalenz stützen können (vgl. BGH, GRUR 2014, 852 - Begrenzungsanschlag), beruft sich die Klägerin vergeblich.

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 92/16

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine schwerkraftgespeiste

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2014, 852 - Begrenzungsanschlag; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; Senat, Urteil vom 14.08.2014 - 15 U 16/14).

    Auf derartige Ausführungen, die keine zwingende Voraussetzung für eine Orientierung am Anspruch sind, die aber eine patentrechtliche Äquivalenz stützen können (vgl. BGH, GRUR 2014, 852 - Begrenzungsanschlag), beruft sich die Klägerin vergeblich.

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 40/16

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Antrieb für eine

  • LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16

    Erfolgreiche einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung durch ein Generikum

  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - 6 O 426/15
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2019 - 2 U 114/09

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Steckdose für eine

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 15 U 139/14

    Heizkessel mit Brenner

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2021 - 2 U 18/21

    Ansprüche wegen behaupteter Patentverletzung; Zahnimplantat mit

  • OLG München, 04.08.2016 - 6 U 2373/15

    Äquivalente Benutzung einer Erfindung

  • LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13

    Tragstruktur-Elementanordnung - Europäisches Patent: Patentverletzung durch

  • LG Düsseldorf, 01.03.2022 - 4b O 81/20

    Installationsdose

  • LG Düsseldorf, 24.10.2019 - 4c O 100/18

    Fahrzeugplaneaufwicklung II

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